Seit dem 1. Oktober 2026 ist die Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft. Damit können Absolvent:innen der höheren Berufsbildung neu die Titelzusätze «Professional Bachelor» beziehungsweise «Professional Master» zusammen mit ihrem geschützten Titel führen. Das gilt auch für Abschlüsse im Brandschutz.
Diese Neuerung gilt auch für die von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) organisierten eidgenössischen Prüfungen im vorbeugenden Brandschutz:
- Brandschutzfachfrau/Brandschutzfachmann mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor
- Brandschutzexpertin/Brandschutzexperte mit eidgenössischem Diplom, Professional Master
Die VKF begrüsst die Einführung der neuen Titelzusätze: Sie stärkten die höhere Berufsbildung und machten die hohe Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen auch international besser sichtbar.
Bei Abschlüssen ab dem 1. Oktober 2026 wird der Titelzusatz direkt auf dem eidgenössischen Fachausweis beziehungsweise Diplom sowie auf dem Diplomzusatz aufgeführt.
Was gilt für bisherige Abschlüsse im Brandschutz?
Auch Personen, die ihren Abschluss vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben, dürfen den entsprechenden Titelzusatz führen. Neue Urkunden werden dafür nicht ausgestellt. Das SBFI stellt ein Dokument zur Verfügung, das der bestehenden Urkunde beigelegt werden kann. Zudem kann gegen Gebühr ein Diplomzusatz mit dem neuen Titelzusatz beantragt werden.
Begleitdokument zum eidgenössischen Fachausweis oder Diplom
Weitere Informationen zu den Diplomzusätzen des SBFI
