Beim E-Bike-Akku ist das Brandrisiko vielen bewusst. Weniger im Blick sind die kleinen Lithium-Ionen-Zellen, die in vielen Haushalten gleich mehrfach stecken: in Powerbanks, Kopfhörer-Ladeetuis, Smartwatches, elektrischen Zahnbürsten oder Akku-Werkzeug. Sie werden auf dem Sofa geladen, lose in der Tasche getragen und landen laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) noch immer zu oft im Kehricht. Was Brandschutzfachleute für den Alltag raten und was in der Schweiz für Flugreise und Rückgabe gilt.
Von Justin Flick
Das Brandschutzmerkblatt «Lithium-Ionen-Batterien» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) fasst die Gefahren zusammen: Lithium-Ionen-Batterien können sich durch Überladung, Tiefentladung, äussere Erwärmung oder mechanische Beschädigung selbständig entzünden, unter Umständen zeitversetzt, Sekunden bis Tage nach der Einwirkung. Im Brandfall können sie nach VKF hoch toxische und ätzende Brandgase freisetzen. Das Merkblatt zielt auf Lager, Sammelstellen und Ladestationen, den Umgang mit mobilen Geräten klammert es aus und nennt dafür beispielhaft die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB).
Dass eine kleine Zelle genügt, zeigte im Juli 2026 ein Swiss-Flug von Zürich nach New York. Laut SRF war ein Kopfhörer-Ladeetui mit integrierter Powerbank-Funktion in einen Sitz gerutscht und eingeklemmt worden. Das beschädigte Etui erhitzte sich und begann zu rauchen, die Cockpitcrew leitete eine Sicherheitslandung in Bangor (USA) ein. Ein modernes Kopfhörer-Etui liegt laut der Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust bei rund 2 Wattstunden.
Und plötzlich explodiert ein Akku … Erfahrungen eines Feuerwehrmanns mit Batterien und Akkus zu Hause und im Büro – Impulsreferat von Dr. Jan Bauke (Schutz & Rettung Zürich) an der sicher27 am 18. März 2027 in Zürich.
Laden: der kritischste Moment
Der Beitrag «Typische Risiken rund ums E-Bike» auf safety-security.ch wies im Juni darauf hin, dass drei von vier Akkubränden beim Laden entstehen. Dieselbe Quote nennt das deutsche Schadenforschungsinstitut IFS, die BFB hält sie für die Schweiz für vergleichbar. Die BFB empfiehlt in ihrem Merkblatt «Mehr Sicherheit bei Lithium-Ionen-Akkus» unter anderem:
- nur das Original-Ladegerät verwenden und die Vorgaben der Bedienungsanleitung einhalten,
- Akkus auf einer feuerfesten Unterlage laden und Brennbares aus der Umgebung entfernen,
- nicht unbeaufsichtigt über Nacht oder bei Abwesenheit laden,
- nicht in Fluchtwegen wie Korridoren und Treppenhäusern laden,
- Rauchmelder in Räumen installieren, in denen Akkus geladen werden.
Ergänzend rät die BFB, Akkus bei Umgebungstemperaturen zwischen 10 und 30 °C zu laden. Kommt ein Akku aus einem kalten Raum, etwa aus dem Auto oder dem Keller, sollte er vor dem Laden Zimmertemperatur erreichen. Für Kleingeräte heisst das: Powerbank und Handy nicht auf Bett oder Sofa laden, sondern auf einer harten, nicht brennbaren Fläche in Sichtweite.
Lagern und unterwegs
Akkus sollten laut BFB vor Hitze, direkter Sonneneinstrahlung und Frost geschützt gelagert und nie Temperaturen über 60 °C ausgesetzt werden. Das Handschuhfach im Sommer, der sonnige Fenstersims oder das Armaturenbrett sind deshalb ungeeignet. Wer ein Gerät länger nicht nutzt, trennt den Akku nach Möglichkeit vom Gerät und lagert ihn halb geladen. Lose Akkus und Powerbanks gehören nicht mit Schlüsseln oder Münzen in dieselbe Tasche: Berühren Metallteile die Kontakte, droht ein Kurzschluss. Weitere Hinweise, mit Quellen aus Deutschland, gibt eine Übersicht zum sicheren Laden und Lagern von Lithium-Akkus aus dem Onlineshop des Autors.
Flugreise: Handgepäck und neue Regeln an Bord
Nach den internationalen Gefahrgutregeln der Luftfahrt (ICAO/IATA) gehören Powerbanks und Ersatzakkus ins Handgepäck, nie in den aufgegebenen Koffer. Bis 100 Wattstunden (Wh) sind sie in der Regel erlaubt, über 160 Wh im Passagiergepäck gar nicht. Dazwischen brauchen Ersatzakkus die Zustimmung der Airline, Powerbanks dieser Grösse lässt der IATA-Leitfaden 2026 nicht mehr zu, einzelne Airlines mit Genehmigung schon. Die Wattstunden sind meist aufgedruckt oder errechenbar: Kapazität in Amperestunden (mAh geteilt durch 1000) mal Nennspannung. Eine Powerbank mit 20’000 mAh und 3,7 V kommt auf 74 Wh.
Seit dem 15. Januar 2026 gelten bei Swiss und den übrigen Airlines der Lufthansa Group strengere Regeln: Powerbanks dürfen an Bord weder genutzt noch geladen werden. Erlaubt sind höchstens zwei pro Person, verstaut am Körper, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Vordersitz, nicht im Gepäckfach über den Sitzen. Dieselben Verstauungsregeln gelten laut Swiss für E-Zigaretten. Wird ein Gerät an Bord sehr heiss, raucht es oder rutscht es unter den Sitz, sollen Reisende sofort die Crew informieren. Andere Airlines regeln das teils anders, ein Blick auf deren Website lohnt sich.
Warnzeichen und der richtige Umgang mit einem aufgeblähten Akku
Verformungen, Risse oder ein aufgeblähtes Gehäuse sind laut BFB ein Grund, den Akku sofort auszutauschen und nicht weiterzuverwenden. Akkus sollen nicht geöffnet oder zerlegt werden. Wird ein Gerät beim Laden ungewöhnlich heiss, rät die BFB, es sofort vom Ladekabel zu trennen. Raucht ein Akku, gilt das Vorgehen für den Brandfall.
Bis zur Abgabe empfiehlt sich:
- den Akku nicht mehr laden und das Gerät, wenn gefahrlos möglich, vom Netz trennen,
- auf eine nicht brennbare Unterlage legen, fern von Brennbarem,
- nicht anstechen oder pressen und einen fest verbauten Akku nicht selbst ausbauen,
- aussen liegende Pole mit Klebeband abdecken, beschädigte Akkus zusätzlich in einen Kunststoffbeutel geben, wie es die BFB und die vom Bund beauftragte Organisation INOBAT empfehlen,
- beschädigte Akkus laut BFB nur an einer betreuten Sammelstelle abgeben und das Personal auf den Schaden hinweisen.
Brennt ein Akku, gilt die bekannte Reihenfolge der BFB: alarmieren, retten, löschen. Feuerwehr: 118. Bei kleinen Akkus kann man laut BFB versuchen, einen Entstehungsbrand mit viel Wasser zu löschen, wenn das gefahrlos geht. Die eigene Sicherheit geht vor, denn die Brandgase sind giftig.
Rückgabe: in der Schweiz kostenlos, unabhängig vom Kauf
Für Batterien und Akkus besteht in der Schweiz nach Anhang 2.15 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) eine Rückgabepflicht für Konsumentinnen und Konsumenten und eine Rücknahmepflicht für Verkaufsstellen. Kleine Batterien und Akkus lassen sich laut BAFU überall dort kostenlos abgeben, wo Batterien verkauft werden, unabhängig von einem Kauf. Finanziert wird das über die vorgezogene Entsorgungsgebühr, die INOBAT im Auftrag des BAFU erhebt.
Geräte mit eingebautem Akku fallen zusätzlich unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Danach nehmen Händler Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurück. Solche Geräte werden laut BFB als Ganzes abgegeben.
In den Kehricht gehören Akkus nie, denn im Kehrichtfahrzeug können sie laut BFB beschädigt werden und in Brand geraten. Auch in Sammelbehältern können beschädigte Batterien Kurzschlüsse auslösen, die VKF bezeichnet diese Behälter deshalb als Zündquelle. Abgeklebte Pole senken dieses Risiko.
Kurz-Check für den Haushalt
- Laden nur mit Original-Ladegerät, auf harter, nicht brennbarer Fläche und unter Aufsicht
- Rauchmelder dort, wo geladen wird, nicht in Korridor oder Treppenhaus laden
- keine Hitze über 60 °C, kein Frost, kalte Akkus erst aufwärmen lassen
- aufgeblähte oder beschädigte Akkus sofort aus dem Verkehr ziehen, Pole abkleben
- auf Flugreisen nur im Handgepäck, Wattstunden und Airline-Regeln vorher prüfen
- Altakkus und Altgeräte kostenlos bei Verkaufs- oder Sammelstellen abgeben
Stand der Angaben: Oktober 2026. Der Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Vorgaben von BFB, VKF, BAFU und der Fluggesellschaften.
