Dienstag, 15. September 2026
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Der Sommer neigt sich dem Ende entgegen – und damit bleiben die Erinnerungen an Hitzetage, die nicht wenige Schweizer:innen in der Badi verbrachten. Dabei wurden sie von verschiedensten Normen begleitet.

The Bathing Beach – Edward Henry Potthast

Ein Sommertag, ein Becken voller planschender Kinder und Erwachsene, die sie aufmerksam im Auge behalten, Hintergrundmusik und der Duft von Pommes in der Luft. So kennen wir das. Bei Edward Henry Potthast wirkt eine vergleichbare Szene um einiges ruhiger: kein Bademeister, kein Sprungturm, keine Schwimmbrillen. Für einen unbeschwerten Badibesuch sorgt heute im Hintergrund ein dichtes Netz an Normen.

Normen vom Beckenrand bis zum Poolboden

Die Schweiz zählt rund 600 öffentliche Frei-, See- und Flussbäder. In vielen Badeanstalten verspricht der Pool Abkühlung und Schwimmspass zugleich. Was nach einer einfachen Konstruktion aussieht, ist ein durchdachtes normiertes System: Wassertiefe, Beckenränder oder die Rutschfestigkeit der Fliesen sind bis ins Detail geregelt [SN EN 15288-1+A1:2024]. Auch der laufende Betrieb ist festgelegt, von der Wasserqualität über die Beckenaufsicht bis zur Reinigung [SN EN 15288-2:2019].

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Normen vom Sprungturm bis zur Rutschbahn

Für viele Kinder gehört der Sprungturm zum Highlight. Geländerhöhe, Standfläche und Absturzsicherung von Sprungbrettern und Plattformen sind geregelt, damit die eine oder andere Mutprobe nicht im Spital endet [SN EN 13451-10:2019]. Rasant sind Gross und Klein auch auf der Wasserrutsche unterwegs. Für das sichere Vergnügen sorgen Normen zur Rutschgeschwindigkeit, Auslauftiefe und Kennzeichnung mit Piktogrammen für Alter oder Schwierigkeitsgrad [SN EN 1069-1:2026].

Schwimmflügel mit Prüfsiegel

Auch wer noch nicht schwimmen kann, soll sich risikolos im Wasser bewegen können. Mit zertifizierten Schwimmflügeln gelingt das bestens. Diese kleinen Hilfen sind ein ausgeklügeltes Sicherheitsprodukt. Mindestens zwei getrennte Luftkammern, ein Rückschlagventil und eine klare Alters- und Gewichtsangabe sind vorgeschrieben, damit das Kind im Ernstfall auch wirklich über Wasser bleibt [SN EN 13138-1:2021].

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Ausgebildete Bademeister mit Adlerblick

Am Beckenrand wacht die Badeaufsicht, ausgebildet und geprüft nach den Modulen der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Sanitätsraum und das Vorgehen im Notfall sind strikt vorgegeben, damit jeder Handgriff sitzt, wenn es zählt [ISO 22320:2018].

Sonnenschutz von Kopf bis Fuss

Auch abseits des Wassers ist Schutz notwendig, unter anderem vor schädlichen Sonnenstrahlen. Der internationale SPF-Standard hilft, eine hochwirksame und getestete Sonnencreme auszuwählen [SN EN ISO 24444:2020]. Für die sensible Kinderhaut empfiehlt sich am besten gleich moderne UV-Schutzkleidung ohne Kordeln oder Zugbänder [SN EN 14682:2015] und ein Plätzchen unter dem Sonnenschirm mit einem UV-Schutz im Stoff [SN EN 13758-1+A1:2007].

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Sackgeld für den Kioskbesuch in der Badi

Fehlt nur noch eine Glacé zum perfekten Nachmittag. Egal wie hoch die Temperaturen sind, die Kühlkette darf nicht unterbrochen und die Hygienevorschriften müssen von allen Mitarbeitenden eingehalten werden. So bleibt auch der kühle Abschluss für den Magen folgenlos [SN EN ISO 22000:2018].

Die Familie aus dem Gemälde von Potthast würde grosse Augen machen, wie viele Sicherheitsmassnahmen heute einen Schwimmtag begleiten. Doch eines ist sicher: damals wie heute hat ein abkühlendes Bad nichts von seiner Attraktivität verloren.

Quellen:
Schweizerische Nationalbibliothek | Auf der Suche nach dem Badeglück
snv.ch

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