Ob Milchpulver, Waschpulver oder Düngemittel – Sprühtrocknung ist ein bewährtes Verfahren mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten. Lösungen, Suspensionen oder Emulsionen werden dabei in einem Heissgasstrom zu Pulver getrocknet.
Bei der Herstellung und Verarbeitung von Pulvern besteht jedoch das Risiko von Staubexplosionen. Um einer möglichen Explosion entgegenzuwirken, sind daher unter Berücksichtigung des Stands der Technik geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit des Eintretens und die Auswirkungen einer Explosion auf ein akzeptables Mass zu reduzieren.
VDI-Richtlinie behandelt den Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen
Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 7 behandelt den Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen. In solchen Anlagen werden häufig brennbare oder zersetzungsfähige Produkte bei Temperaturen über 60 °C verarbeitet. Je nach verwendetem Produkt und Art des Verfahrens kann es darin bei bestimmungsgemässer Verwendung zu Bränden und Explosionen kommen, wenn Staub-Luft-Gemische oder hybride Gemische durch Zersetzungsreaktionen entstehen und sich entzünden. Die Richtlinie wendet sich an Hersteller von Filteranlagen, Technische Überwachungsvereine und Betreiber von Sprühtrocknungsanlagen.
Update zu den neuen schweizerischen Brandschutzvorschriften – Keynote am Fachkongress der sicher27 am 18. März 2027 in Zürich!
Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 7 „Staubbrände und Staubexplosionen – Gefahren – Beurteilung – Schutzmassnahmen – Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen“ ist im September 2026 als Entwurf erschienen und kann für 276,50 € bei DIN Media (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.
