Montag, 23. Juni 2025
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Das hohe Schutzniveau im Umgang mit chemischen Stoffen soll in der Schweiz durch eine Änderung der Chemikalienverordnung sichergestellt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 die revidierte Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Bisher müssen bestimmte chemische Stoffe in zwei Amtssprachen gekennzeichnet werden. Dies führt in der Praxis dazu, dass in den italienischsprachigen Landesteilen auch Produkte legal im Handel sind, die nicht auf Italienisch angeschrieben sind. Künftig soll für die Kennzeichnung aller derartigen Produkte, wie etwa Pflanzenschutzmittel, Biozide, Dünger oder Haushaltschemikalien, immer die Sprache des Verkaufsorts massgeblich sein.

Anmeldeverfahren für Chemikalien

Weiter soll das Anmeldeverfahren für neue Stoffe modernisiert werden. Bisher müssen nur Stoffe, die nicht auf einer Altstoffliste (EINECS) stehen, vor dem Inverkehrbringen mit einem Datensatz angemeldet werden. Künftig sollen alle Stoffe anmeldepflichtig sein, die nicht in der EU registriert sind.

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Die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung läuft bis zum 16. Juli 2021.

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