Der Bundesrat hat Verordnungen in den Bereichen Chemikalien, Altlasten, Luftreinhaltung, Biotopschutz und Abfall genehmigt. Die Anpassungen der ChemRRV betreffen unter anderem per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) und Mikroplastik. In der Altlasten-Verordnung werden die Konzentrationswerte für Böden von Kinderspielplätzen für bestimmte Stoffe verschärft. In der geänderten Luftreinhalte-Verordnung wird die Erleichterung für Benzin mit Bioethanol verlängert. Die revidierte Abfallverordnung präzisiert die Regeln für die Phosphor-Rückgewinnung. Schliesslich verabschiedete der Bundesrat mehrere Verordnungen zur Stärkung des Biotop-Schutzes.
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wurde an das geltende EU-Recht angeglichen und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Damit werden Handelshemmnisse vermieden und Gesundheit und Umwelt besser geschützt. Regelungen des EU-Rechts zu per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und zu Mikroplastik wurden übernommen. Dazu gehört das Verbot des Stoffs Perfluorhexansäure und dessen Vorläuferverbindungen in Verwendungen wie Textilien oder Skiwachs.
Ebenfalls verboten wird die Zugabe von Mikroplastik in Kosmetik- und Waschmitteln. In Einklang mit der EU wurden zudem Vorschriften zu bleihaltigem Polyvinylchlorid (PVC) und zu Formaldehyd freisetzenden Gegenständen eingeführt. Auch die Regelungen zu ozonschichtabbauenden Stoffen und synthetischen Treibhausgasen wurden an die strengeren internationalen Verpflichtungen angeglichen.
Altlasten-Verordnung: Konzentrationswerte für Kinderspielplätze
Öffentliche und private Kinderspielplätze und Grünflächen, wo die Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und auf denen regelmässig Kinder spielen, sollen saniert werden. Das hält das per 1. April 2025 geänderte Umweltschutzgesetz fest. Sanierungsbedürftig sind solche Flächen, wenn aufgrund der Schadstoffgehalte im Boden die Nutzung nicht mehr ohne Gefährdung der Kinder möglich ist.
Bei solchen Sanierungen haben Inhaber von öffentlichen und privaten Kinderspielplätzen und Hausgärten Anrecht auf Abgeltungen aus dem VASA-Altlastenfonds. Der Bundesrat hat nun die Konzentrationswerte insbesondere für Blei und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) angepasst, damit spielende Kinder besser geschützt sind. Neu in die Altlasten-Verordnung aufgenommen wurde zudem ein Konzentrationswert für Dioxine und dioxinähnliche Substanzen.
Luftreinhalte-Verordnung: Verlängerung der Dampfdruck-Ausnahme bei Benzin
Von Mai bis September darf in der Schweiz nur Benzin mit niedrigem Dampfdruck verkauft werden. So gelangen weniger Schadstoffe in die Luft. Der Dampfdruck darf hingegen höher sein, wenn dem Benzin Bioethanol beigemischt wird. Der Bundesrat hat die befristete Ausnahmeregelung erneut um fünf Jahre verlängert, bis am 30. September 2030. Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit soll der Absatz von Benzin mit Bioethanol weiterhin erleichtert werden.
Biotope-Verordnungen: Stärkung des Biotop-Schutzes
Die Biotope von nationaler Bedeutung machen heute 2.3 Prozent der Schweizer Landesfläche aus. Sie sind wichtig für die Biodiversität. Die vom Bundesrat am 29. Oktober 2025 genehmigte Revision beruht auf Anträgen der Kantone und trägt dazu bei, dass die ausgeschiedenen Flächen auf Bundes- und Kantonsebene besser aufeinander abgestimmt werden. Die Anpassungen erleichtern die Nutzung von Flächen, die an Biotope grenzen und stärken den Biotopschutz. Betroffen sind die Verordnungen über Hoch- und Flachmoore, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen. Insgesamt nimmt die Fläche der nationalen Biotope im Verhältnis zur gesamten Biotopinventarfläche leicht zu.
Abfall: Präzisierung der Phosphor-Rückgewinnung
Die Schweiz hat zum Ziel, ihren Phosphor-Kreislauf zu schliessen. Mit der Änderung der Abfallverordnung (VVEA) hat der Bundesrat nun die Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm sowie Tier- und Knochenmehl präzisiert.
