Freitag, 3. Juli 2026
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E-Bikes liegen nach wie vor im Trend. Sie sind aber deutlich teurer als unmotorisierte Modelle und damit wachsen die Risiken. Worauf es bei der Absicherung dieser hochwertigen Räder zu achten gilt, weiss Janna Poll, ERGO Versicherungsexpertin.

Kurz abgestellt, nicht hingeschaut und das Fahrrad ist weg. Für den Versicherungsschutz gibt es bei Diebstahl im öffentlichen Raum zwei Optionen: „Entweder enthält die Hausratversicherung eine ausdrückliche Fahrradklausel, oder es besteht eine eigenständige E-Bike-Versicherung“, erklärt Janna Poll, ERGO Versicherungsexpertin. Wichtig: Die meisten Policen verlangen, dass das Rad angeschlossen ist, häufig mit Vorgaben zur Schlossklasse. Ausserdem gelten in vielen Tarifen Zeitfenster oder Summenbegrenzungen, die es sich lohnt zu prüfen.

Einbruch in Garage oder Fahrradkeller

Wenn das Rad im Keller oder der privaten Garage steht und jemand einbricht, greift die Hausratversicherung auch ohne zusätzlichen Fahrradbaustein. „Sie erstattet in einem solchen Fall den sogenannten Wiederbeschaffungswert“, so die ERGO Expertin. Dieser Wert orientiert sich meist an dem Betrag, den ein neues gleichwertiges Rad kostet. Wer auf der sicheren Seite sein will, wirft trotzdem einen Blick in die Versicherungsbedingungen. Tipp: „Bei teuren E-Bikes kann es sich durchaus lohnen, die Summe der Hausratversicherung entsprechend anzupassen“, ergänzt Janna Poll.

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Akkubrand im Keller

Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstark und genau das macht sie im Defektfall gefährlich. Entzündet sich ein Feuer, kann es sich wegen der hohen Energiedichte schnell ausbreiten. In drei von vier Fällen entsteht der Brand während des Ladens. Immer wieder brennen dann auch Keller oder Wohnungen. Mit drei einfachen Schutzmassnahmen lässt sich die Brandgefahr deutlich reduzieren:

  • Akku nie unbeaufsichtigt laden,
  • defekte oder verformte Akkus sofort ersetzen
  • und ausschliesslich zugelassene Original-Ladegeräte verwenden.

Und wenn doch etwas passiert? „Schäden am eigenen Hausrat, also etwa Möbel, Fahrräder oder sonstige Gegenstände im Keller übernimmt typischerweise die Hausratversicherung“, erklärt Poll. Schäden am Gebäude selbst sind Sache der Gebäudeversicherung. Bei Haftpflichtansprüchen Dritter schützt die Privat-Haftpflichtversicherung.

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Unfall mit Dritten

Im Strassenverkehr kann trotz aller Vorsicht ein Unfall passieren. Wenn dabei auch andere Verkehrsteilnehmer verletzt werden, ist das besonders schlimm. Für Personen- und Sachschäden, die Radler anderen zufügen, springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein – egal, ob mit dem Pedelec (Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h) oder als traditioneller Fahrradfahrer. Wer unsicher ist, sollte das kurz prüfen.

Totalschaden nach Hochwasser oder Starkregen

Extreme Wetterereignisse, die mit Starkregen und Überschwemmungen einher gehen, nehmen bundesweit zu. Steht das E-Bike im Keller und dieser läuft voll, haben Motor und Elektronik in der Regel einen Totalschaden. Standardmässige Hausrat- oder E-Bike-Policen decken solche Elementarereignisse häufig nicht ab, dafür braucht es einen gesonderten Elementarschutz. „Wer das Rad regelmässig im Keller parkt, sollte prüfen, ob dieser Baustein in der eigenen Police enthalten ist“, rät Janna Poll.

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