Montag, 18. August 2025
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Neu sollen Menschen mit Hörbehinderungen die Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität schriftlich erreichen können, und zwar per Textfunktion auf ihrem Smartphone. Die Vorlage sieht weiter vor, die Kurznummer 142 für die Opferhilfe in einer Verordnung zu verankern. Damit wird die notwendige Klarheit für die Umsetzung geschaffen. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 eine entsprechende Revision der rechtlichen Grundlagen in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bundesrat will den Zugang zu den Notdiensten für die Bevölkerung modernisieren und an die technologische Entwicklung anpassen. Dazu werden drei Verordnungen angepasst: Verordnung über Fernmeldedienste FDV, Verordnung über Fernmeldeanlagen FAV und die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich AEFV.

Notrufzugang: Textfunktion für Echtzeittext als zusätzliche Kontaktmöglichkeit

Die Bevölkerung soll die Blaulichtorganisationen auch über Echtzeittext erreichen können (siehe Kasten). Davon profitieren insbesondere Menschen mit einer Hörbehinderung, die damit einen einfacheren Zugang zu den Notdiensten erhalten. Die Möglichkeit einer Kontaktnahme über Text kann zudem in Situationen, in denen nicht gesprochen werden kann (bspw. bei Lärm, einer Verletzung oder wegen einer Gefahrensituation), entscheidend für rasche Hilfe sein.

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Die revidierten FDV und FAV definieren neue Anforderungen an die Endgeräte (Smartphones), welche die Textfunktion enthalten müssen. Weiter verlangt die Einführung dieser Funktion die vollständige Digitalisierung der Fernmeldenetze, damit der Text an die Blaulichtorganisationen übertragen werden kann. Um den Text empfangen zu können, müssen die Alarmzentralen die nötige Ausrüstung beschaffen und ihr Personal ausbilden.

Kurznummer für die Opferhilfe

Ein zentrales Element des vorliegenden Revisionsprojekts ist die Einführung einer Kurznummer (142) für die Opferhilfe. Es werden neu Vorgaben gemacht, welche die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sowie auch die Endgerätehersteller erfüllen müssen. Die Anpassung betrifft auch die Zentralen der Notdienste und der Hilfs- und Beratungsdienste, da sie die Anrufe entgegennehmen und die nötigen Dienstleistungen bereitstellen müssen.

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Die Kurznummer 142 wurde der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren bereits provisorisch zugeteilt, damit kann diese in Zusammenarbeit mit Swisscom und den Kantonen mit der zeitintensiven Inbetriebnahme beginnen. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wird diese Kurznummer zur neuen Kategorie der Hilfs- und Beratungsdienste zählen, welche wie die Notdienste kostenfrei sein werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Oktober 2025.

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