Die Verordnungsänderung zur Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen wurde genehmigt. Das Hauptanliegen der breit abgestützten Revision ist es, die Rechtsanwendung…
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Betriebssanitäter dürfen gemäss Heilmittelgesetz keinerlei Medikamente abgeben und anwenden, auch keinen Merfen-Spray. Das darf nur medizinisches Fachpersonal, beispielsweise in…
Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen…
In der Herbstsession 2020 hat das Parlament das neue Datenschutzgesetz (nDSG) verabschiedet. Damit dieses in Kraft treten kann, müssen…
Sind Customer Data-Platforms (CDP) ideal zur Realisierung der Grundsätze des neuen Datenschutzgesetzes in der Schweiz? Von Alexander Haymann, Senior…
Die relative kurze Version der aktuellen Seco-Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Art. 36 bietet Sicherheitsbeauftragten weniger Unterstützung als die Vorgängerversionen. Die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) hat deshalb einen Leitfaden verfasst. Er verschafft einen Überblick und zeigt mögliche Wege auf, wie die Wegleitung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Ganz eindeutig ist für Epilepsie-Betroffene nur diese Information: Für „schnelle“ E‑Bikes mit Nummernschild (offiziell „Motorfahrräder“, auch S‑Pedelecs genannt) gelten…
Wegen der Corona-Pandemie und einem damit einhergehenden Geschäftsrückgang oder gar einer Geschäftsschliessung haben zahlreiche Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. So auch…
Der Bundesrat hat heute den Postulatsbericht Herzog verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die Erfolgsaussichten einer Totalrevision zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes momentan gering seien. Das Arbeitsgesetz sei im Hinblick auf neue Arbeitsformen genügend flexibel.
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) beschlossen. Das Ziel ist, Unklarheiten in der Anwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen zu bereinigen und diese an die bisher entwickelte Praxis anzupassen.