Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) hat zum zweiten Mal eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Die Überprüfung durch eine unabhängige Revisionsstelle hat ergeben: Bei der GVZ gibt es keine Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern.
Bereits 2021 hatte die GVZ eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und von einer externen Revisionsstelle überprüfen lassen. Vier Jahre später bestätigt eine unabhängige Revisionsstelle erneut, dass die Löhne bei der GVZ geschlechterunabhängig ausgestaltet sind.
Nationales Gleichstellungsgesetz
Seit Juli 2020 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten durch das revidierte nationale Gleichstellungsgesetz (GlG) dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.
Das Gleichstellungsgesetz ist in der Bundesverfassung verankert und regelt unter anderem die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben.
Engagement für Gleichstellung
Für die GVZ sind damit nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt. «Gleiche Chancen und gleiche Entlohnung sind zentrale Grundsätze unserer Personalpolitik», sagt Lars Mülli, Direktor der GVZ. «Die Bestätigung durch die unabhängige Überprüfung zeigt, dass wir diesen Anspruch konsequent umsetzen und unsere Verantwortung wahrnehmen.»