Mittwoch, 14. Januar 2026
Anzeige

Das tragische Ereignis in Crans-Montana führt zu einem erhöhten Informationsbedürfnis rund um Brandschutz in Clubs.

Deshalb hat die GVB die bestehenden Informationen für Clubs im Kanton Bern kompakt aufbereitet und an Gemeinden, Verbände und Betriebe verschickt. Die Fachinformationen sind auch online auf der Infoplattform für Brandschutz heureka verfügbar.

Ebenso stellt die GVB dort ein Verzeichnis der Planungs- und Beratungsbüros für Brandschutz zur Verfügung. Und wir arbeiten an einem spezifischen Schulungsmodul für die Praxis, das spätestens im April 2026 bereitstehen soll.

Anzeige

Generelle Massnahmen zur Behebung häufig festgestellter Mängel

Nachfolgende Punkte sind regelmässig zu überprüfen und sicherzustellen. Diese betreffen häufig festgestellte Mängel in bestehenden Betrieben und sind nicht abschliessend.

Fluchtwege und Notausgänge

Anzeige
  • Notausgänge sind jederzeit frei zugänglich und nicht verstellt.
  • Fluchtwege sind jederzeit ohne Hilfsmittel von innen öffenbar.
  • Fluchtwege und Ausgänge sind klar und dauerhaft gekennzeichnet.
  • Die Signalisation der Fluchtwege ist funktionsfähig und wird nach Herstellerangaben gewartet.
  • Keine Lagerung von Brandlasten in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen.

Organisation und Betriebsführung

  • Maximal zugelassene Besucherzahlen werden jederzeit eingehalten (gemäss Betriebsbewilligung).
  • Die Brandfallorganisation ist definiert und im Betrieb verankert.
  • Mitarbeitende kennen Alarmierungs- und Evakuationsabläufe.
  • Zuständigkeiten im Ereignisfall sind klar geregelt.

Brandgefährdungen und Dekorationen

  • Es wird auf leicht brennbares Material verzichtet.
  • Dekorationen erfüllen die vorgeschriebenen Anforderungen der VKF.
  • Brandkennziffern und Materialnachweise sind vorhanden und überprüfbar.

Löschmittel

  • Feuerlöscher sind vorhanden und jederzeit frei zugänglich.
  • Wartungsfristen sind eingehalten und dokumentiert.

Technische Brandschutzeinrichtungen (falls vorhanden)

  • Mitarbeitende sind instruiert.
  • Wartungsfristen sind eingehalten und dokumentiert.

Weitere Informationen

Die GVB erinnert daran, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften bei der Eigentümer- und Betreiberschaft liegt. Diese Eigenverantwortung gilt unabhängig von Kontrollen und auch für Betriebe mit anderen Nutzungen.

Lesen Sie auch: Brandschutzvorschriften 2026 auf Eis gelegt (Update)

Teilen:
Kommentar schreiben


Exit mobile version