Mittwoch, 28. Januar 2026
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Als Sofortmassnahme wird der Plenarversammlung des IOTH im März 2026 ein Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beantragt. Die neuen Brandschutzvorschriften (BSV) 2026 sollen per Herbst 2027 in Kraft treten können.

Der leitende Ausschuss des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse IOTH (Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone) hat sich über das weitere Vorgehen bei der Totalrevision der schweizerischen Brandschutzvorschriften ausgetauscht. Nebst den vorläufigen Erkenntnissen aus dem verheerenden Brand in Crans-Montana sind im Rahmen der technischen Vernehmlassung rund 11’000 Rückmeldungen eingegangen.

Beide Aspekte bedingen eine sorgfältige Einarbeitung, welche zu einer späteren Inkraftsetzung (voraussichtlich Herbst 2027) der totalrevidierten Brandschutzvorschriften führt. Als Sofortmassnahme wird der Plenarversammlung des IOTH im März 2026 ein Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beantragt.

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Brandschutzvorschriften sollen Erkenntnisse aus Crans-Montana berücksichtigen

Die Ergebnisse der am 11. Januar 2026 abgeschlossenen technischen Vernehmlassung sowie vorläufige Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum tragischen Brand in Crans-Montana sollen sorgfältig in die totalrevidierten Brandschutzvorschriften eingearbeitet werden.

Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) schreibt in einer Medienmitteilung, dass die zahlreichen Rückmeldungen zur Vernehmlassung zeigen, dass die grundsätzliche Stossrichtung des risikobasierten Ansatzes und des einheitlichen Vollzugs richtig sei. Dieser Ansatz führe zu den richtigen Massnahmen am richtigen Ort: wo mehr Risiken bestehen, werde der Brandschutz verstärkt und mehr kontrolliert. Die Überarbeitung führe zu einem schweizweit harmonisierten, kompetenteren und konsequenteren Vollzug, woran der Leitende Ausschuss des IOTH festhalten will.

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BSV 2026 sollen per Herbst 2027 in Kraft treten

Der leitende Ausschuss des IOTH setzt sich zum Ziel, die künftigen Brandschutzvorschriften per Herbst 2027 in Kraft zu setzen. Weiter beantragt er der IOTH-Plenarversammlung vom 6. März 2026 als Sofortmassnahme ein schweizweites Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Davon ausgenommen bleiben die bereits heute bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern.

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