Montag, 18. August 2025
Anzeige

Eine erhöhte Belastung durch UV-Strahlen hat Folgen für die Gesundheit. Insbesondere Outdoor-Worker tragen ein höheres Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Sie sind auch doppelt so viel UV-Strahlung ausgesetzt. Daher ist UV-Schutz wichtig.

Zu viel UV-Strahlung kann den menschlichen Körper schädigen. Wer jahrelang starker UV-Strahlung ausgesetzt war, trägt ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Rund 25’000 Menschen erkranken in der Schweiz pro Jahr an hellem (weissem) Hautkrebs.

Das sonnige Wetter in den Frühlings- und Sommermonaten erhöht die Belastung für die Haut durch die UV-Strahlung. Die effektive Belastung hängt zwar von unterschiedlichen Faktoren wie der Tageszeit, der Bewölkung oder der Höhe des Arbeitsplatzes über Meer ab. Studien zeigen, dass das Arbeiten im Freien über die Jahre klar mit einer erhöhten Belastung verbunden ist. Wer während der Arbeitszeit jeden Tag im Freien arbeitet, ist einer mehr als doppelt so hohen UV-Strahlung ausgesetzt als ein Indoorworker (Freizeit und Ferien eingerechnet).

Anzeige

Das hat auch Folgen bei den Berufskrankheitsfällen. In der Schweiz geht man von rund 1000 berufsbedingten Fällen von hellem Hautkrebs aus. Der richtige Schutz ist für Outdoor-Worker zentral.

Wirksamer Sonnenschutz notwendig

Am stärksten ist die Einstrahlung in den Monaten Juni und Juli. Der Schutz ist aber insbesondere von April bis September wichtig. Wer beruflich im Freien arbeitet muss sich wirksam schützen.

Anzeige

Die Massnahmen für den richtigen Schutz sind vielfältig:

  • Arbeiten im Schatten durchführen.
  • Arbeiten in der Sonne zwischen 11.00 und 15.00 Uhr vermeiden.
  • Möglichst viele Hautstellen mit Kleidung bedecken.
  • Eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe oder Stirnblende und Nackenschutz tragen.
  • Sonnencreme auf freie Hautstellen auftragen.

Gut zu wissen: Hautkrebs kann eine Berufskrankheit sein

Eine Erkrankung an weissem Hautkrebs kann in Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeit im Freien stehen. In diesen Fällen handelt es sich um eine Berufskrankheit. Diese Erkrankungen sind der Unfallversicherung zu melden. Dies gilt übrigens auch für einen starken Sonnenbrand, einen Sonnenstich oder einen Hitzschlag, der in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit steht.

Weitere Informationen: www.suva.ch/sonne

Lesen Sie auch: Hitze erhöht das Unfallrisiko bei der Arbeit

Teilen:
Kommentar schreiben


Exit mobile version