Erbrecht: Viele Angehörige atmen nach einer Erbausschlagung erleichtert auf – schliesslich gilt das Erbe als abgelehnt und damit auch die Schulden als erledigt. Doch nicht immer ist das so – insbesondere bei Krankenkassen, Steuern oder gemeinsamen Verträgen kann die Überraschung gross sein.
Das folgende Beispiel zeigt, wie schnell Ehepartner trotz Erbausschlagung in eine Haftungsfalle geraten können:
Ein 55-jähriger Mann schlägt nach dem Tod seiner Frau das Erbe aus, um nicht für ihre Schulden aufkommen zu müssen. Doch kurz darauf erhält er Post von der Krankenkasse: Rund 8’000 Franken an offenen Prämien und Kostenbeteiligungen sollen bezahlt werden – trotz Erbausschlagung. Der Witwer legt Einspruch ein und verweist auf die fristgerechte Ausschlagung der Erbschaft. Dennoch bleibt die Kasse hartnäckig – und betreibt ihn schliesslich.
Rechtlicher Hintergrund: Solidarhaftung statt Erbrecht
Die Krankenkasse stützt sich auf Art. 163 und 166 ZGB (Zivilgesetzbuch). Diese Artikel regeln die Solidarhaftung unter Ehegatten für Verpflichtungen, die den «laufenden Bedürfnissen des gemeinsamen Haushalts» dienen. Dazu zählt nach ständiger Rechtsprechung auch die obligatorische Grundversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) – unabhängig vom Tod eines Partners.
Mit anderen Worten: Ehepartner haften solidarisch für offene Prämien der obligatorischen Grundversicherung – selbst dann, wenn sie das Erbe ausschlagen.
Gut zu wissen: Nicht betroffen sind hingegen Schulden aus Zusatzversicherungen.
Weitere Haftungsfallen trotz Erbausschlagung
Kaum bekannt ist, dass auch in anderen Bereichen eine Haftung bestehen bleibt – völlig unabhängig vom Erbrecht.
- Steuerschulden aus gemeinsamem Einkommen: Ehepaare werden in der Schweiz gemeinsam veranlagt. Offene Steuern aus der Zeit vor dem Tod können daher solidarisch eingefordert werden – auch vom überlebenden Ehepartner.
- Gemeinsame Mietverträge: Wenn beide Ehepartner den Mietvertrag unterzeichnet haben, haftet der überlebende Partner weiterhin für ausstehende Mietzinse oder Nebenkosten, selbst bei Erbausschlagung.
- Solidarische Bank- oder Kreditverträge: Bei gemeinsam aufgenommenen Krediten oder Kreditkarten mit Partnerfunktion bleibt die Haftung bestehen. Banken können sich auf die vertraglich vereinbarte Solidarhaftung stützen.
- Arztrechnungen oder Pflegekosten, die gemeinsam verursacht wurden: Bei Pflegeheimaufenthalten kann es vorkommen, dass beide Ehepartner im Heimvertrag stehen. In diesem Fall kann die Einrichtung Forderungen auch gegenüber dem überlebenden Partner geltend machen.
Handlungsempfehlungen vom Experten
Betroffene sollten ihre Situation sorgfältig prüfen und überlegt handeln. Zunächst ist es wichtig, sich einen Überblick über alle bestehenden Verträge zu verschaffen, die gemeinsam mit der verstorbenen Person abgeschlossen wurden – etwa bei Krankenkasse, Miete, Krediten oder Steuern.
Nicht jede Forderung ist automatisch gültig: Die Haftung besteht nur für Verpflichtungen, die gesetzlich oder vertraglich gemeinsam getragen werden müssen. Daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall rechtzeitig fachliche Unterstützung beizuziehen – beispielsweise durch eine auf Erbrecht spezialisierte Juristen, eine Treuhandstelle oder eine Schuldenberatung.
Zudem kann eine nachträgliche Prüfung durch die Ausgleichskasse klären, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung bestanden hätte und sich damit Forderungen reduzieren lassen.
Langfristig lässt sich das Risiko ungewollter Haftungen vermeiden, wenn Ehepartner frühzeitig klare vertragliche Regelungen treffen oder eine Gütertrennung vereinbaren.
Fazit
Die Erbausschlagung schützt zwar vor geerbten Schulden – aber nicht vor gesetzlichen oder vertraglichen Solidarhaftungen. Wer verheiratet ist oder gemeinsame Verpflichtungen eingegangen ist, kann somit auch nach dem Tod des Partners zur Kasse gebeten werden.
Gerade bei Krankenkassen, Steuern oder Mietverhältnissen lohnt sich eine präventive Überprüfung – bevor eine unvorhergesehene Rechnung zur Schuldenfalle im Erbrecht wird.
Wenn Sie unsicher sind, ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht, lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen. Eine fachkundige Einschätzung kann helfen, teure Fehler zu vermeiden und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung ChatGPT 5 erstellt.
