Autor: Stefan Kühnis

Chefredaktor safety-security.ch / CEO bentomedia GmbH / Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität SVBS / SFJ-Award für Qualitäts-Fachjournalismus

Kinder fragen häufig nach dem «Warum», wenn sie etwas verstehen möchten. Wir machten das gleiche, um die Frage zu klären, ob es Sicherheitsbeauftragte wirklich braucht.

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Ueli Bärtschi ist Leiter Betriebssanität und Sicherheitsbeauftragter der Centralschweizerische Kraftwerke AG. Aktuell sitzt er im Home Office. Wir sprachen mit ihm darüber, wie er seine Rolle in der Corona-Krise wahrnehmen kann und worauf er besonders achtet.

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Es war der 11. Februar 2020, als ein Kollege ankündigte, dass er im März schlecht verfügbar sei. Er sei im Spitalbataillon 5 und habe dann WK mitsamt Notfallübungen in einem Kantonsspital. Dann kam die Corona-Krise.

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Gestern wurde der erste Fall des neuen Corona-Virus in der Schweiz bestätigt. Es wird wohl nicht der letzte Fall sein. Was muss man als Betrieb nun tun? Uwe Müller-Gauss, ein Experte für betriebliche Pandemieplanung, gibt Auskunft.

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Der 29. Halbjahresbericht der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) befasst sich mit den wichtigsten Cybervorfällen der ersten Jahreshälfte 2019 in der Schweiz wie auch international. Im aktuellen Bericht werden als Schwerpunktthema die Cyberangriffe mit Verschlüsselungstrojanern beleuchtet, welche im ersten Halbjahr 2019 weltweit grossen Schaden angerichtet haben.

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Letzte Woche wurde ein Fluglotse vom Bundesgericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Danach meldeten sich rund ein Dutzend Fluglotsen krank. Sie fühlten sich den Anforderungen des Dienstes nicht mehr gewachsen. Das ist jedoch nur eine Seite der Verurteilung. Sie könnte nämlich auch dazu führen, dass Fehler ohne Auswirkungen oder Beinahe-Fehler gar nicht mehr erst gemeldet werden. Dabei wäre genau diese Fehlerkultur in einem derart sensitiven Bereich enorm wichtig.

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Höhere Anforderungen an die Professionalität der Anbieter und mehr Sicherheit für die Teilnehmenden: Das sind die Kernziele, die mit der revidierten Verordnung zu Risikoaktivitäten erreicht werden sollen. Die neuen Regeln sind seit dem 1. Mai 2019 in Kraft.

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