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Auslöser für die Entstehung des „Sicherungsplans“ waren die Ereignisse vom 11. September 2001. Es wurden…

Im Zweijahresrhythmus wird das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) überarbeitet. Bald ist es wieder soweit. Im Januar 2019 erscheinen die neuen Vorschriften, welche auch in der Schweiz mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten einzuhalten sind. Was dies konkret bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Bei Gefahrgut ist der Name Programm: es handelt sich um Güter, von denen eine Gefahr ausgeht. Im Umgang mit diesen Gütern ist grundsätzlich Vorsicht geboten, will man sich und andere nicht gefährden. Zudem sind die vorhandenen Regeln und Vorschriften zu beachten um sicherzustellen, dass alle Abläufe gesetzeskonform sind.

Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, sind durch Gefahrzettel und Symbole (GHS-Piktogramme) auf den Verpackungen ausgewiesen und in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern detailliert beschrieben. Im Idealfall sind den Mitarbeitenden, die damit hantieren, diese direkten Gefahren und die entsprechenden Schutzmassnahmen bekannt.

Wer mit der Aufgabe konfrontiert ist, ein Gefahrstoff-Lagerkonzept zu erstellen, kennt den Leitfaden für die Praxis «Lagerung gefährlicher Stoffe». Im Januar 2018 erschien eine überarbeitete Version davon. Was hat sich geändert?