Fachtagung Gefahrgut und Gefahrstoff Regelwerke ändern sich. Verantwortung bleibt. Die kombinierte Gefahrgut- und Gefahrstoff-Tagung bringt Sie…
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Gütertransport: Der Bundesrat hat Änderungen an der Verordnung über die Zulassung von Strassentransportunternehmen beschlossen. Sie…
Erfolg gibt recht. Rückblickend darf sie als Highlight bezeichnet werden, die neue Fachtagung Gefahrgut und…
Auslöser für die Entstehung des „Sicherungsplans“ waren die Ereignisse vom 11. September 2001. Es wurden…
Lithiumbatterien sind sicher – diese Aussage kann, gemessen an den Stückzahlen, die jährlich produziert,…
Seit mehr als 30 Jahren existieren sie bereits – die Sicherheitsdatenblätter. Zwar bessert sich laufend…
Im Zweijahresrhythmus wird das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) überarbeitet. Bald ist es wieder soweit. Im Januar 2019 erscheinen die neuen Vorschriften, welche auch in der Schweiz mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten einzuhalten sind. Was dies konkret bedeutet, fassen wir hier zusammen.
Bei Gefahrgut ist der Name Programm: es handelt sich um Güter, von denen eine Gefahr ausgeht. Im Umgang mit diesen Gütern ist grundsätzlich Vorsicht geboten, will man sich und andere nicht gefährden. Zudem sind die vorhandenen Regeln und Vorschriften zu beachten um sicherzustellen, dass alle Abläufe gesetzeskonform sind.
Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, sind durch Gefahrzettel und Symbole (GHS-Piktogramme) auf den Verpackungen ausgewiesen und in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern detailliert beschrieben. Im Idealfall sind den Mitarbeitenden, die damit hantieren, diese direkten Gefahren und die entsprechenden Schutzmassnahmen bekannt.
Wer mit der Aufgabe konfrontiert ist, ein Gefahrstoff-Lagerkonzept zu erstellen, kennt den Leitfaden für die Praxis «Lagerung gefährlicher Stoffe». Im Januar 2018 erschien eine überarbeitete Version davon. Was hat sich geändert?