Im Jahr 2020 wurden von der Polizei 24’398 Straftaten mit einer digitalen Komponente registriert. Im…
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Was wir in Büros schon lange kennen, sollte nun auch mein Zuhause erreichen: weg mit dem alten, analogen Schloss mit Schlüssel, hin zu einer elektronischen Lösung. Nach einigen Wochen Testphase mit «Mobile Access @home» von dormakaba lassen sich mehrere Schlüsse ziehen.
Die überwiegende Gutheissung der stark angestiegenen Gesuche um Einsicht in die Tätigkeit der Bundesverwaltung steht in Widerspruch zu deren Bestrebungen, das Öffentlichkeitsgesetz durch Ausnahmen zu verwässern. Seit bald drei Jahren anhaltende Beratungen eines zeitgemässen Datenschutzgesetzes stehen in Kontrast zu digitalen Grossprojekten, welche die Datenschutzaufsicht des Bundes zunehmend herausfordern. Der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2019/2020 des Beauftragten macht diese beiden Spannungsfelder deutlich.
2019 hat die Polizei rund 36’400 Einbrüche registriert, das sind 6,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Straftaten sind seit dem Rekordjahr 2012 mit 73’700 Straftaten um etwas mehr als die Hälfte zurückgegangen (–37’000). Im gleichen Zeitraum haben sich gemäss den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) die polizeilich registrierten Betrugsstraftaten auf 17’606 verdoppelt.
Die Begleitung digitaler Grossprojekte steht nach wie vor im Zentrum der Tätigkeit des EDÖB. Das E-ID-Gesetz als Grundlage zur Nutzung einer SwissID, der Risikobericht zur Verwendung der AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator oder die Auflagen für das e-Ticketing bzw. öV-Apps unterstreichen diese Priorisierung. Als Aufsichtsbehörde musste der Beauftragte gegen die Bearbeitung von Grundversichertendaten der Krankenversicherung einschreiten und sich mit den Datenlecks mehrerer Grossfirmen auseinandersetzen. Als Öffentlichkeitsbeauftragter konnte der EDÖB die Effizienz seiner Schlichtungsverfahren markant steigern und zur Kenntnis nehmen, dass der Nationalrat oppositionslos dafür einsteht, dass die Transparenz bei Beschaffungen sichergestellt bleibt – und das Öffentlichkeitsprinzip nicht zur Farce wird.
Mit einer staatlich anerkannten digitalen Identität können sich Nutzerinnen und Nutzer im Internet sicher und mit voller Kontrolle über die eigenen Daten bewegen.
Offenbar reichen die geltenden Bestimmungen.