Angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen und andere Notlagen werden die bestehenden Konzepte des Kulturgüterschutzes überprüft und gezielt weiterentwickelt. Ziel ist, die kulturelle Identität der Schweiz auch in Krisensituationen zu wahren.
Im Dezember 2023 hat der Nationalrat das Postulat «Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz» (23.3741) von Nationalrätin Maja Riniker angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Das Postulat fordert ein Konzept, wie der Bund im Falle einer grossflächigen natur-, technik- oder gesellschaftsbedingten Gefahrenlage oder eines bewaffneten Konflikts in der Schweiz Massnahmen zur Evakuation und Sicherung von Kulturgütern umsetzt.
Der Kulturgüterschutz in der Schweiz ist grundsätzlich gut auf einen bewaffneten Konflikt, eine Katastrophe oder eine Notlage vorbereitet. Im Falle der genannten Krisensituationen ist dies eine koordinierte Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist ausführlich geregelt.
Kulturgüterschutz muss neue Szenarien berücksichtigen
Aktuelle bewaffnete Konflikte verdeutlichen jedoch, dass sich die Kriegsführung verändert hat und solche kulturellen Güter bewusst und gezielt angegriffen und zerstört werden. Auch die Intensität von Naturkatastrophen sowie anderen Notlagen und deren Auswirkungen nehmen zu, wie dies die Covid-19-Pandemie sowie die jüngsten Hochwasser- und Bergsturzereignisse in der Schweiz aufzeigen. Dies führt dazu, dass auch im Kulturgüterschutz neue Szenarien berücksichtigt werden müssen. Das vorhandene Konzept wird daher vor dem Hintergrund der sich weltweit verändernden sicherheitspolitischen Lage überprüft, um allfällige Schwachpunkte und Lücken aufzuzeigen.
Nächste Schritte bis 2027
Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wird die Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und Notlagen prüfen. Dabei werden unter anderem Möglichkeiten zur Evakuierung mobiler Güter über grössere Distanzen in nationale Bergungsorte analysiert und ein Konzept für den Einsatz und die Nutzung von Kulturgüterschutzräumen entwickelt. Auch die Sicherung unbeweglicher Kulturgüter wird systematisch untersucht. Ferner wird evaluiert, inwieweit eine präzisere Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen erforderlich ist.
Aufgrund des umfassenden Ansatzes wird der Zeitplan für den Bericht zur Umsetzung des Postulats angepasst. Das VBS wird dem Bundesrat bis Ende Oktober 2027 einen Bericht vorlegen.



