Der Bundesrat hat vom Bericht über die Neuausrichtung des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) Kenntnis genommen. Er hat das VBS beauftragt, diese weiterzuführen und dem Bundesrat bis Ende 2026 einen Aktionsplan zum Nationalen Verbund Katastrophenmedizin KATAMED vorzulegen. Dieser soll Bund, Kantonen und Gesundheitsakteuren helfen, Ausnahmesituationen im Gesundheitswesen koordiniert zu bewältigen.
Mit der Neuausrichtung und Umbenennung des KSD in KATAMED, den Nationalen Verbund Katastrophenmedizin, sollen die Partner des Gesundheitswesens der Schweiz gemeinsam besser auf Ausnahmesituationen vorbereitet werden. Dazu soll gemäss der Vision «Gemeinsam. Stärker. Helfen.» ein KATAMED-Verbund entstehen.
Der Aufgabenbereich dieses Verbundes umfasst die Bewältigung von Ausnahmesituationen im Gesundheitswesen. Dazu zählen Grossereignisse, Katastrophen, Notlagen und bewaffnete Konflikte, die mehrere Kantone, die ganze Schweiz oder das grenznahe Ausland betreffen, die eine grosse Anzahl von Patienten und Patientinnen zur Folge haben oder die besonders schwerwiegende gesundheitliche Folgen verursachen.
Weiterführung der Arbeiten zur Neuausrichtung des KSD
Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) zur inhaltlichen Neuausrichtung des KSD zur Kenntnis genommen. Der Bericht stellt die Grundlage für die Priorisierung der im KATAMED-Verbund umzusetzenden Massnahmen dar. So will der Bundesrat die Arbeiten zur Neuausrichtung des KSD weiterführen. Er hat das VBS beauftragt, ihm bis Ende 2026 einen nationalen Aktionsplan KATAMED vorzulegen.
Dieser Aktionsplan soll die Ausarbeitung konkreter Massnahmen, die Bezifferung der benötigten personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Klärung der Finanzierung und Umsetzungsverantwortung zwischen Bund, Kantonen und Dritten enthalten. Vorschläge für Massnahmen des Aktionsplans in den Handlungsfeldern Bildung, Führung und Training, Ereignis und Notfallkonzepte, Mittel zur Bewältigung (Personal, Logistik, Strategische Patientenverteilung und Infrastruktur) wurden bereits mit dem Begleitgremium KATAMED erarbeitet und werden für die Erstellung des Aktionsplans weiter vertieft. Das Begleitgremium KATAMED besteht aus Vertretern von Bund, Kantonen, Fachverbänden und Gesundheitsinstitutionen. Es bringt das vielfältige Wissen der Partner im Nationalen Verbund Katastrophenmedizin KATMED ein.
Es ist vorgesehen, den nationalen Aktionsplan KATAMED in einem 5-Jahres-Rhythmus zu überarbeiten, die Umsetzung der Massnahmen wird jährlich überprüft. Weiter wird auf der Grundlage des Aktionsplans geprüft, ob eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen erforderlich ist. Der Aktionsplan wird unter Nutzung der bestehenden Strukturen des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) vorbereitet und geplant.
Detailkonzept zu sanitätsdienstlichen Schutzanlagen bis Ende 2028
Zudem hat der Bundesrat das VBS beauftragt, bis Ende 2028 ein Detailkonzept für die sanitätsdienstlichen Schutzanlagen zu erarbeiten, wie es im Bericht des BABS zur Neuausrichtung des KSD dargelegt wird, und die finanziellen und personellen Auswirkungen des Konzepts aufzuzeigen. Das Konzept beinhaltet die Nutzung der geschützten Sanitätsstellen zur Basisversorgung der Bevölkerung, während schwerstverletzte Patientinnen und Patienten in die bestehenden zwölf Spitäler mit Traumazentren überführt werden.