Dienstag, 16. September 2025
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Brandschutz ist ein essenzieller Bestandteil moderner Bauplanung und -ausführung. Insbesondere der Schutz von Menschenleben und Sachwerten steht im Mittelpunkt jeder brandschutztechnischen Massnahme. Feuerschutzabschlüsse, insbesondere Brandschutztüren, sind dabei ein zentrales Element des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Sie verhindern im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch, sorgen für die Einhaltung von Flucht- und Rettungswegen und sichern damit die strukturelle Integrität von Gebäuden.

Die speziell konstruierten Türen schliessen Durchgänge in Brandabschnitten und verhindern, je nach ihrer Feuerwiderstanddauer die Ausbreitung von Feuer und Rauch für einen festgelegten Zeitraum und halten im Brandfall einer bestimmten Feuerwiderstandsdauer stand.

In der Schweiz und in der EU sind die Anforderungen solcher Bauteile in verschiedenen Normen und Richtlinien festgelegt. Sie sind auch je nach ihrer Feuerwiderstandsdauer klassifiziert, beispielsweise T30 (30 Minuten), T60 (60 Minuten), T90 (90 Minuten) oder T120 (120 Minuten). Das „T“ steht dabei für „Tür“, die Zahl für die Mindestminuten, während der die Tür dem Feuer standhalten muss.

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Brandschutztüren bestehen in der Regel aus mehreren Schichten feuerbeständiger Materialien, etwa speziell verstärktem Stahl, Aluminium, Brandschutzglas, mineralischen Platten oder Verbundwerkstoffen. Die Konstruktion ist so ausgelegt, dass die Tür bei Hitzeeinwirkung nicht verformt wird und ihre schützenden Eigenschaften im Brandfall beibehält. Die Kennzeichnung erfolgt durch Prüfplaketten oder Kennzeichnungsaufkleber, die die Zulassung und Feuerwiderstandsdauer dokumentieren. Brandschutztüren müssen regelmässig gewartet und geprüft werden, um die vorgeschriebene Funktionalität zu gewährleisten.

Brandschutztüren kommen in unterschiedlichsten Gebäudestrukturen und Nutzungsarten zum Einsatz. Ihre Bedeutung ist sowohl im privaten Wohnbau als auch im gewerblichen und öffentlichen Bereich gestiegen, da sie als wichtige Barriere gegen die schnellen und zerstörerischen Folgen eines Brandes dienen.

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Auch wenn ein sicherer Betrieb der Anlage in der Gesamtverantwortung des Unternehmers liegt, kommen auch einige Verpflichtungen auf die Nutzer zu. Die Brandschutztüren trennen verschiedene Brandabschnitte und dürfen nicht festgestellt oder verkeilt werden, was leider heutzutage immer noch vorkommt. Müssen aufgrund der Betriebsorganisation Brandschutztüren offengehalten werden, können diese mit Einrichtungen wie einer Feststellanlage ausgerüstet werden. Die Anlage besteht in der Regel aus einem Brandmelder und einer Feststellvorrichtung (z.B. Haftmagnet oder Türschliesser), einer Energieversorgung und einer Auslösevorrichtung, die im Alarmfall die Halterung löst. Es dürfen nur zugelassene Anlagen verwendet werden.

Feuerschutzabschlüsse: Beispiel aus der Praxis (Deutschland)

In einem verarbeitenden Betrieb (Kunststoff/Verpackung) sind Produktion und Lager über einen Brandabschnitt (Brandwand) mit Feuerschutzabschlüssen voneinander getrennt. Für den innerbetrieblichen Verkehr werden die Türen häufig benutzt. Gelegentlich werden sie mit Keilen oder Paletten offengehalten.

Während einer Nachtschicht verursacht ein defektes Ladegerät einen Entstehungsbrand im Produktionsbereich. Da die Brandschutztüren aufgrund des Materialtransports mit Holzkeilen blockiert waren und somit offenstanden, konnten sich Rauch und Feuer ungehindert in den angrenzenden Lagerbereich ausbreiten. Innerhalb kürzester Zeit waren Palettenware und Verpackungsmaterial betroffen.

Zusätzlich führte das eingesetzte Löschwasser zu erheblichen Sekundärschäden an Werkzeugen und Maschinen.

Obwohl der Vorfall zunächst als klassischer Brandfall erscheinen mag, birgt er erhebliche Risiken für die betriebliche Existenz. Besonders kritisch ist die Tatsache, dass die Gebäudeversicherung im Falle grober Fahrlässigkeit – wie dem Blockieren von Brandschutztüren – eine Kostenübernahme verweigern kann.

Installation, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren und Feuerabschlüssen

Die Montage von Feuerschutzabschlüssen darf nur durch zugelassene Fachkräfte erfolgen. Die Einbauanleitung des Herstellers ist exakt einzuhalten, um die Zulassung und die Funktionssicherheit der Tür nicht zu gefährden. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen, Reparaturen sowie für Wartungen. Diese dürfen nur durch qualifizierte Personen durchgeführt werden.

Die Wartung umfasst:

  • Prüfung der Selbstschliessung und Dichtigkeit.
  • Überprüfung der Türbeschläge und Feststellanlagen.
  • Kontrolle der Kennzeichnung und Zulassung.
  • Dokumentation der Wartungsmassnahmen.

Versäumnisse in der Wartung können dazu führen, dass die Brandschutztür im Ernstfall nicht funktioniert und dadurch Menschen und Sachwerte gefährdet.

Auch die regelmässige interne Sicht- und Funktionsprüfung, beispielsweise durch das Betriebspersonal, darf nicht ausser Acht gelassen werden. Eigentümer und Nutzer von Bauten und Anlagen sind verpflichtet sicherzustellen, dass Einrichtungen des baulichen und technischen Brandschutzes sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss instand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.

Fazit

Moderne Brandschutztüren sind weit mehr als reine Feuerschutzabschlüsse. Sie vereinen ästhetische, funktionale und sicherheitstechnische Anforderungen in einem Bauteil. Durch zusätzliche Eigenschaften wie Schallschutz, Einbruchhemmung und Barrierefreiheit sowie die Integration digitaler Systeme leisten sie einen wichtigen Beitrag zum ganzheitlichen Brandschutzkonzept.

Ihre Schutzwirkung entfalten sie jedoch nur bei fachgerechter Planung, Installation und Wartung sowie durch regelmässige Schulung des Personals. Brandschutztüren sind unverzichtbar für die Sicherheit von Menschen und Sachwerten. Ihre Wirksamkeit hängt massgeblich von der konsequenten Umsetzung aller vorbeugenden Massnahmen ab.

Quellenverzeichnis:

ArGV4 – Anhang zu Art. 10

VKF-Brandschutzvorschriften

Suva Checkliste 67072 «Türen und Tore»

Merkblatt der Brandschutzfachstellen

Lesen Sie auch: Pflicht statt Kür: Unterhalt von Automatiktüren und Brandschutztüren ist ein Muss

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Geschäftsführer Work-Safe Schweiz (http://work-safe.ch/), Sicherheitsingenieur EigV, Regalprüfer, mehrjährige Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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