Mittwoch, 19. November 2025
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Das schweizerische Arbeitsgesetz (ArG) stammt aus dem Jahr 1964 – einer Epoche, in der Arbeit durch Maschinenlärm, Schichtbetrieb und Fabrikhierarchien geprägt war. Seither hat sich die Arbeitswelt rasant verändert: Heute ist sie digital, vernetzt, hybrid und ortsunabhängig. Dennoch gelten weitgehend dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen wie vor sechzig Jahren. Was einst «Schutz» bedeutete, ist für viele Arbeitgebende und -nehmende heute zum ärgerlichen Hindernis geworden.

Das Arbeitsgesetz von damals schützte Beschäftigte vor gesundheitlicher Überlastung und schuf Mindeststandards gegen Ausbeutung. Doch die Regeln von damals orientierten sich an der Industriegesellschaft – nicht an einer Wissens- oder Dienstleistungsgesellschaft.

Heute wird Arbeit jedoch häufig in Projekten organisiert, im Homeoffice erledigt sowie durch globale Teams über Zeitzonen hinweg koordiniert und mit digitalen Tools erledigt. Trotzdem hält das Gesetz an klassischen Zeitrastern fest und die Arbeit wird weiterhin im Takt der Stechuhr geregelt.

Gerade in Berufen, in denen Eigeninitiative und Flexibilität gefragt sind, führt das zu Widersprüchen: Eine Architektin, die abends eine Skizze überarbeitet, oder ein Arzt, der am Wochenende Berichte nacharbeitet, handeln schnell einmal gesetzeswidrig.

Wenn gut gemeinter Schutz zur Übersteuerung führt

Der ursprüngliche Gedanke des Gesetzgebers war richtig: Schutz vor Überforderung und Willkür. In der Praxis jedoch geraten heute häufig die Falschen ins Visier.

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  • Zu viel Kontrolle, zu wenig Vertrauen: Unternehmen müssen Arbeitszeiten minutiös erfassen, selbst dort, wo Eigenverantwortung längst gelebt wird.
  • Alltägliche Umgehungspraxis: Viele Betriebe passen die Realität den Paragrafen an – nicht umgekehrt.
  • Gleichmacherei: Das ArG misst alle Berufe mit demselben Massstab, egal ob es um Pflege, Forschung oder Design geht.

Doch ein Regelwerk, das nur funktioniert, wenn es im Alltag ständig umgangen werden muss, hat seine Steuerungs- und Sicherungsfunktion verloren.

Kontrolle statt Vertrauen – ein falsches Signal

Die Schweiz gilt als Land des Vertrauens – beim Autofahren, Abstimmen oder im Steuerwesen. Doch wenn es um Arbeitszeit geht, scheint dieser Grundsatz ausser Kraft gesetzt.

Erfahrungen mit Vertrauensarbeitszeit zeigen: Weniger Überwachung führt häufig zu mehr Produktivität und höherer Zufriedenheit. Trotzdem hält die Gesetzgebung starr an der Pflicht zur Zeiterfassung fest. Der Grund: Angst vor Kontrollverlust.

Das Ergebnis ist ein paradoxes System, in dem Misstrauen institutionalisiert wird. Ein modernes Arbeitsrecht sollte dagegen darauf abzielen, Verantwortlichkeit zu stärken, statt Überwachung zu perfektionieren. Eingriffe sind nur dort nötig, wo tatsächlich Missbrauch droht.

Arbeitsrecht: Neue Herausforderungen erfordern neues Denken

Die Risiken der heutigen Arbeitswelt unterscheiden sich fundamental von jenen der Industrialisierung. Statt Maschinenlärm oder körperlicher Gefährdung dominieren heute Themen wie Informationsüberlastung, ständige Erreichbarkeit und psychische Erschöpfung. Trotzdem reagiert das Gesetz mit denselben Werkzeugen wie in den 1960er-Jahren: fixen Pausen, Ruhezeiten und Arbeitszeitkontrolle. Doch Stress oder Burnout verschwinden nicht, weil sie formal in Minuten eingeteilt werden.

Ein zukunftsorientiertes Arbeitsrecht müsste psychische und digitale Belastungen stärker berücksichtigen – etwa durch verbindliche Regeln für Kommunikationszeiten, Schutzphasen oder digitale Erholungsräume.

Flexibilität dank rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Trotz aller Starrheit eröffnet das geltende Arbeitsrecht gewisse Spielräume. Viele moderne Arbeitsformen lassen sich innerhalb des bestehenden Rahmens rechtssicher gestalten – zum Beispiel durch:

  • individuell angepasste Einzelarbeitsverträge,
  • betriebliche Reglemente zu Arbeitszeit, Homeoffice oder Erreichbarkeit,
  • interne Weisungen, die Vertrauensarbeitszeit ermöglichen.

Diese Instrumente erlauben flexible, praxistaugliche Lösungen, die dem gesetzlichen Schutzziel gerecht werden, ohne Innovation zu blockieren. Für Unternehmen lohnt sich dabei fachliche Begleitung – damit Flexibilität und Rechtssicherheit Hand in Hand gehen.

Fazit: Das Arbeitsgesetz von gestern behindert die Arbeit von morgen

Das Arbeitsgesetz von 1964 war ein Meilenstein seiner Zeit – heute aber verhindert es oft, dass moderne Arbeit sich entfalten kann. Es verwechselt Schutz mit Kontrolle und erschwert Eigenverantwortung, wo sie längst selbstverständlich ist. Ein reformiertes Arbeitsrecht sollte Vertrauen institutionalisieren, Verantwortung fördern und dort Freiheit gewähren, wo Menschen und Betriebe sie kompetent nutzen können.

Für individuelle Anpassungen von Arbeitszeitmodellen oder Reglementen empfiehlt sich eine fachliche Beratung – bei Interesse einfach bei mir melden, ich unterstütze Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung ChatGPT 5 erstellt.

Lesen Sie auch: Arbeitsrecht: Geplante Strafregelung zur Einhaltung von Arbeitsbedingungen – eine zunehmende Belastung für Arbeitgebende?

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Der Autor lic. iur. Michel Rohrer ist ein ausgewiesener Spezialist für Arbeits- und Ge-sundheitsrecht und verfügt u.a. über eine Zusatzausbildung als Sicherheitskoordinator nach EKAS, Mail: michel.rohrer@aequitas-ag.ch, www.aequitas-kontrollen.ch, 061 281 75 15.

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