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Betreiber von Solarien müssen sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zutritt haben. Der Bundesrat hat die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall verabschiedet. Verbessert wird auch der Gesundheitsschutz bei kosmetischen Laserbehandlungen und beim Einsatz von Laserpointern. Gesetz und Verordnung treten am 1. Juni in Kraft.

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Elektrizität ist unsichtbar und geruchlos, ihre Risiken sind wenig augenfällig. Das macht sie so gefährlich. Doch was geschieht eigentlich im Körper, wenn eine Person einen Stromschlag erleidet?

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Im Januar 2019 hat der Cyber-Defence Campus (CYD Campus) des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS seinen Betrieb aufgenommen. Der CYD Campus ist eine Massnahme der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS). Er hat zum Ziel laufende Entwicklungen in der «Cyber-Welt» früh zu erkennen, zu beobachten und Handlungsstrategien zu entwickeln.

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Aufgrund von Absagen wichtiger Branchenleader der ineltec und sicherheit bereinigt die MCH Group ihr Veranstaltungsportfolio: das Messeduo ineltec und sicherheit wird abgesagt.

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Graphen gilt als eines der interessantesten und vielseitigsten Materialien der Gegenwart. Die Anwendungsmöglichkeiten begeistern sowohl Forschung als auch Industrie. Aber sind Produkte, die Graphen enthalten, auch sicher für Mensch und Umwelt? Ein umfassender Review, entstanden im Rahmen des europäischen Graphen-Flagship-Projekts mit Beteiligung von Empa-Forschenden, ging dieser Frage nach.

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Immer mehr Autos sind mit Fahrassistenzsystemen ausgerüstet, mit dem Ziel, das Autofahren sicherer zu machen. Verhältnismässig neu sind Ausweichassistenten, die in die Lenkung «eingreifen». Solche Fahrassistenzsysteme hat der TCS zusammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) geprüft. Dabei zeigt sich: die Systeme können dann die Sicherheit erhöhen, wenn der Lenker trotz Assistenten konzentriert unterwegs ist.

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Um ihren Auftrag jederzeit erfüllen zu können, muss die Armee ihre Informatiksysteme vor Cyberangriffen schützen. Damit sie über die notwendigen Instrumente zum Eigenschutz verfügt, hat der Bundesrat mit einer neuen Verordnung die Organisation und die Zuständigkeiten für die Wahrung der militärischen Sicherheit im Cyberraum geregelt. Die Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft. Sie präzisiert die gesetzlichen Vorgaben, die im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee geschaffen wurden.

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