Der «Nationale Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» hat sich als wirksames Instrument bewährt. Trotz deutlicher Fortschritte bleibt das Thema jedoch eine Daueraufgabe. So lauten die Schlussfolgerungen des Berichts zur Umsetzung des Massnahmenplans.
Der Nationale Massnahmenplan wurde 2017 vom Bundesrat zur Erfüllung des Postulats 15.3840 Barazzone verabschiedet. Ziel war es, die Bevölkerung durch drei strategische Schwerpunkte besser vor schädlichem oder lästigem Lärm zu schützen: dessen Bekämpfung an der Quelle, die Förderung von Ruhe und Erholung in der Siedlungsentwicklung sowie die Modernisierung des Monitorings. Das Ziel, auch die Ruhe besser zu schützen, hat der Bundesrat mit dem Massnahmenplan erstmals auf strategischer Ebene verankert.
Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung
Der Plan umfasst 52 einzelne Massnahmen. Gemäss dem Umsetzungsbericht hatten 85 Prozent dieser Massnahmen eine nachweisbare Wirkung: Die gezielte Bekämpfung an der Quelle wurde insbesondere durch die Fortführung der Programmvereinbarungen mit den Kantonen beim Strassenlärm deutlich gestärkt. Rund um den Eisenbahn- und Flugverkehr zeigt sich, dass die Kombination verschiedener Massnahmen – wie regulatorische Vorgaben und finanzielle Anreize – die Praxis nachhaltig verändert.
Weil der Plan wirkt, ist eine Weiterführung der Massnahmen angezeigt.



